Nicht nur als Teil von Umweltprüfungen müssen das Schutzgut Tiere und Pflanzen und das Schutzgut Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und
der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie genau bekannt sein.
Gerne führen wir Kartierungen für Ihr Bauprojekt oder Gebietsausweisung aus!